Bamberg Süper Lig v1.1 · Saison 2026/27

// Offizielles Ligaregelwerk

Regelwerk

Hart aber fair

Paragraphen
51
Kapitel
8
Änderungen 1.1
6
Gültig ab
Datum folgt

Änderungen in Version 1.1

Präambel

Dieses Regelwerk ist die verbindliche Grundlage für den Spielbetrieb der Liga. Ziel ist ein fairer, transparenter Wettbewerb mit gleichen Bedingungen für alle Manager. Wer an der Liga teilnimmt, erkennt das jeweils gültige Regelwerk an.

Alle Regeln und Sanktionen gelten für alle gleich, unabhängig von Person, Tabellenplatz, Vereinszugehörigkeit, Dauer der Ligazugehörigkeit oder persönlichen Beziehungen.

Unkenntnis einer ordnungsgemäß bekanntgegebenen Regel schützt grundsätzlich nicht vor ihrer Anwendung.

Kapitel I · §1 bis §9Ligaorganisation

Die Administration übernehmen in der Saison 2026/27:

  • Anil F.Fidanbagisi
  • Ünal E.Yomra

Sie ist insbesondere zuständig für:

  • den laufenden Ligabetrieb und organisatorische Fragen,
  • die Auszahlung der Monatsprämien,
  • die Bekanntgabe beschlossener Regeländerungen,
  • die technische und administrative Umsetzung des Regelwerks,
  • die Umsetzung von Entscheidungen des Sportgerichts.

Die Administration muss alle Manager gleich behandeln.

Das unabhängige Sportgericht besteht in der Saison 2026/27 aus:

  • HüsnüLos Galacticos 1907
  • BurakDynamo Lions Antepspor
  • IlkayZeegendorf City

Es ist insbesondere zuständig für:

  • die Prüfung mutmaßlicher Regelverstöße,
  • strittige Regelauslegungen,
  • Streitigkeiten zwischen Managern,
  • verdächtige oder unlautere Transfers,
  • Umgehungsversuche und Wettbewerbsverzerrung,
  • nicht eindeutig geregelte Sonderfälle,
  • die Bewertung und Verhängung von Sanktionen.

Das Sportgericht handelt unabhängig von der Administration.

Das Sportgericht entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Bei voller Besetzung ist ein 3:0 also genauso wirksam wie ein 2:1. Einstimmigkeit ist nicht nötig.

Ist ein Mitglied selbst unmittelbar an einem Fall beteiligt oder hat es einen persönlichen Interessenkonflikt, darf es an der Entscheidung nicht mitwirken.

  • Zwei unbefangene Mitglieder stimmen überein: Ihre Entscheidung ist wirksam.
  • Stimmengleichheit oder nur ein stimmberechtigtes Mitglied: Neutrale Ersatzpersonen werden hinzugezogen. Bei Bedarf wird für den Fall auf drei stimmberechtigte Personen ergänzt.

Das Sportgericht soll grundsätzlich innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden eines Vorfalls entscheiden.

Ist in dieser Frist keine abschließende Entscheidung möglich, weil Informationen oder Beweise fehlen oder der Fall komplex ist, wird die Liga über das laufende Verfahren informiert.

Bei begründetem Verdacht auf einen Regelverstoß darf das Sportgericht relevante Beweismittel anfordern, insbesondere:

  • unbearbeitete relevante Chatverläufe,
  • Screenshots,
  • Transferinformationen,
  • Aussagen beteiligter Manager,
  • Zeugenaussagen anderer Manager.

Verlangt werden darf nur, was für den konkreten Fall relevant ist.

Verweigert ein Manager ohne nachvollziehbaren Grund ein konkret angefordertes relevantes Beweismittel, kann das als Verletzung seiner Mitwirkungspflicht bestraft werden. Die Verweigerung allein gilt aber nicht automatisch als Beweis für den ursprünglich untersuchten Verstoß.

Sanktion

  • 250.000 € Bußgeld

Verboten ist, Beweismittel absichtlich zu verändern, zu fälschen oder irreführend zu kürzen, um das Sportgericht oder die Liga zu täuschen.

Sanktion

  • 500.000 € Bußgeld
  • je nach Schwere weitere Sanktionen durch das Sportgericht

Lässt sich ein behaupteter Verstoß mit den verfügbaren Beweisen nicht hinreichend feststellen, darf nicht allein wegen einer unbewiesenen Behauptung bestraft werden.

Gegen eine Entscheidung des Sportgerichts ist einmal Einspruch möglich, und zwar innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntgabe.

Ein Einspruch ist insbesondere zulässig, wenn

  • neue relevante Beweise vorliegen,
  • wesentliche Tatsachen bei der Entscheidung übersehen wurden oder
  • eine Regel nachweislich falsch angewendet wurde.

Unzufriedenheit mit der Entscheidung oder der Höhe der Sanktion reicht allein nicht aus. Nach der Einspruchsprüfung ist die Entscheidung endgültig.

Kapitel II · §10 bis §19Transfers

Wurde ein Spieler direkt an ein anderes Managerteam verkauft, darf das ursprüngliche Team ihn erst nach fünf vollständigen Spieltagen wieder verpflichten. Die Sperre gilt vom ersten bis einschließlich zum letzten Spieltag.

Die Sperre bewusst über andere Managerteams zu umgehen, ist verboten.

Computertransfers: Wird ein Spieler regulär an den Computer verkauft und später vom Computer gekauft, gilt die Sperre grundsätzlich nicht. Das gilt nur für voneinander unabhängige Transaktionen. Den Computer nach Absprache gezielt als Zwischenstation zu nutzen, ist verboten.

Sanktion

  • 500.000 € Bußgeld
  • Annullierung oder Rückabwicklung des Transfers, soweit möglich

Bei direkten Transfers zwischen Managerteams gelten diese Mindestpreise:

Marktwert des SpielersMindesttransferpreis
bis 5 Mio. €Marktwert
über 5 bis 10 Mio. €Marktwert + 1 Mio. €
über 10 bis 20 Mio. €Marktwert + 2 Mio. €
über 20 Mio. €Marktwert + 3 Mio. €

Maßgeblich ist der Marktwert in Comunio zum Zeitpunkt der verbindlichen Transfervereinbarung (§ 15).

Sanktion

  • 500.000 € Bußgeld
  • Annullierung oder Rückabwicklung des Transfers

Verboten ist, einem anderen Managerteam bewusst ein Angebot unter dem Mindestpreis nach § 11 zu machen. Das gilt auch, wenn das Angebot nicht angenommen wird.

Kommt der Transfer tatsächlich zustande, wird nur nach § 11 bestraft, nicht zusätzlich nach § 12.

Sanktion

  • 250.000 € Bußgeld

Tauschgeschäfte oder gekoppelte Transfers dürfen die Mindestpreise nicht umgehen. Jeder einzelne Spielertransfer muss für sich § 11 erfüllen.

Scheintransaktionen oder künstlich konstruierte Gegengeschäfte zur Umgehung sind verboten.

Ab Anpfiff des ersten Spiels des 32. Spieltags sind bis zum Saisonende verboten:

  • direkte Transfers zwischen Managerteams,
  • Ausstiegsklauseln.

Transfers mit dem Computer bleiben erlaubt.

Sanktion bei unzulässigem Managertransfer

  • 250.000 € Bußgeld
  • Rückabwicklung des Transfers
  • gegebenenfalls Punkteanpassung

Sanktion bei unzulässiger Klausel

Eine Transfervereinbarung ist verbindlich, sobald beide Manager dem betreffenden Spieler und dem vereinbarten Transferpreis eindeutig zugestimmt haben.

Ab diesem Zeitpunkt ist der Transfer grundsätzlich innerhalb von drei Stunden durchzuführen.

Ein einseitiger Rücktritt von einer verbindlichen Vereinbarung ist grundsätzlich nicht zulässig.

Vorrang anderer Transferregeln

Die Drei-Stunden-Frist setzt keine andere Bestimmung dieses Regelwerks außer Kraft.

Beginnt vor Ablauf der Drei-Stunden-Frist eine Transfer- oder Spieltagssperre, muss der Transfer vor Beginn dieser Sperre durchgeführt werden.

Bestehen Zweifel darüber, ob oder wann eine verbindliche Vereinbarung zustande gekommen ist, entscheidet das Sportgericht anhand der vorhandenen Beweise.

Sanktion bei unbegründeter Nichterfüllung

  • 250.000 € Bußgeld

Eine verbindliche Transfervereinbarung schützt einen Spieler nicht vor einer zulässigen Ausstiegsklausel.

Zieht ein anderer Manager wirksam die Klausel, bevor der Transfer durchgeführt ist, entfällt die Pflicht zum Transfer. Die beteiligten Manager werden nicht wegen Nichterfüllung bestraft.

An Tagen mit Spielen des laufenden Spieltags sind direkte Transfers zwischen Managerteams nur erlaubt:

  • vor Anpfiff des ersten Spiels des Tages oder
  • nach Abpfiff des letzten Spiels des Tages.

Sanktion

  • 250.000 € Bußgeld
  • Rückabwicklung des Transfers

Versehentliche Transfers an den Computer und versehentlich abgegebene Angebote geben grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückabwicklung. Jeder Manager kontrolliert seine Transfers selbst.

Direkte Transfers zwischen Managerteams müssen nach Durchführung noch am selben Kalendertag in der gemeinsamen Ligagruppe bekanntgegeben werden.

Sanktion

  • 250.000 € Bußgeld

Kapitel III · §20 bis §28Ausstiegsklauseln

Spieler können über ihre in Comunio hinterlegte Ausstiegsklausel von anderen Managern verpflichtet werden. Das ist nur in der Klauselphase (§ 22) und unter Einhaltung aller Klauselregeln erlaubt.

Bis zum vollständigen Abschluss des 1. Spieltags sind Klauseln komplett verboten. Die erste Klauselphase beginnt danach.

Geändert in Version 1.1 · gültig ab: Datum folgt

Klauseln dürfen nur in der Klauselphase zwischen zwei Spieltagen gezogen werden.

  • Klauselphase: vom Abpfiff des letzten Spiels eines Spieltags bis Mittwoch 19:59 Uhr.
  • Auffüllphase: von Mittwoch 20:00 Uhr bis zum Anpfiff des ersten Spiels. Klauseln sind gesperrt. So kann niemandem kurz vor dem Spieltag ein Spieler weggenommen werden, und jeder kann seinen Kader über Transfers mit dem Computer oder mit anderen Managern wieder auffüllen.
  • Laufender Spieltag: Klauseln sind gesperrt.
  • Anzahl: Jeder Manager darf beliebig viele Klauseln ziehen, auch mehrere beim selben Manager. Die Grenze regelt § 25.

Wochenablauf (Spieltag von Freitag bis Sonntag oder Montag):

ZeitraumWas gilt
Abpfiff letztes Spiel (So/Mo) bis Mi 19:59Klauselphase
Mi 20:00 bis Anpfiff erstes Spiel (Fr)Auffüllphase, Klauseln gesperrt
Anpfiff erstes SpielStichtag Mindestkader (§ 29a)
Laufender SpieltagKlauseln gesperrt

Anderer Spieltagsbeginn: Beginnt ein Spieltag nicht am Freitag, verschieben sich die Fristen. Die Sperre beginnt immer um 20:00 Uhr zwei Tage vor dem ersten Spiel.

Beispiel

Erstes Spiel am Samstag. Klauseln bis Donnerstag 19:59 Uhr, Sperre ab Donnerstag 20:00 Uhr.

Gut zu wissen: Der Computermarkt rechnet täglich gegen 03:00 Uhr ab. Wer am Mittwoch kurz vor 19:59 Uhr Spieler per Klausel verliert, hat bis zum Anpfiff am Freitag noch zwei Marktläufe zum Nachkaufen: Donnerstag und Freitag gegen 03:00 Uhr. Die Klauselsumme wird ihm gutgeschrieben und dient als Kasse zum Auffüllen.

Wann ein Spieltag bei verschobenen Spielen endet, regelt § 23.

Was sich geändert hat

Vorher

Klauseln bis Mittwoch 23:59, Sperre ab Donnerstag 00:00. Höchstens eine Klausel pro Woche beim selben Manager.

Jetzt

Klauseln bis Mittwoch 19:59, Sperre ab Mittwoch 20:00. Beliebig viele Klauseln, auch mehrere beim selben Manager.

Für die Klauselregeln gilt:

  • Nachholspiel vor dem nächsten regulären Spieltag: Wird ein verschobenes oder abgebrochenes Spiel vorher nachgeholt oder fortgesetzt, endet der Spieltag erst mit dem Abschluss dieses Spiels. Erst dann beginnt die Klauselphase.
  • Nachholspiel nach Beginn eines späteren Spieltags: Das ausstehende Spiel verlängert die Klauselsperre nicht. Ein solches einzelnes Nachhol- oder Fortsetzungsspiel eröffnet keine neue Klauselphase und unterbricht keine laufende.

Geändert in Version 1.1 · gültig ab: Datum folgt

Für Klauseln gibt es keinen Startelf- oder Positionsschutz mehr. Auch der einzige Torwart eines Managers darf gezogen werden.

Die Kadergrenze für Klauseln steht in § 25.

Was sich geändert hat

Vorher

Startelf- und Positionsschutz. Klausel nur, wenn der betroffene Manager danach noch eine regelkonforme Startelf aufstellen konnte. Der einzige Torwart war geschützt.

Jetzt

Kein Startelf- oder Positionsschutz. Die einzige Grenze ist die Kadergrenze nach § 25.

Geändert in Version 1.1 · gültig ab: Datum folgt

Eine Klausel ist insbesondere unzulässig, wenn sie gezogen wird:

  • während eines laufenden Spieltags,
  • in der Auffüllphase (§ 22),
  • während des Klauselverbots zu Saisonbeginn (§ 21),
  • während der Sperre ab dem 32. Spieltag (§ 14),
  • unter Verletzung der Kadergrenze (siehe unten) oder
  • unter Verletzung einer anderen zwingenden Klauselbestimmung.

Kadergrenze: Eine Klausel ist zulässig, solange der betroffene Kader vor der Klausel mindestens 10 Spieler hat. Durch Klauseln kann ein Kader also höchstens auf 9 Spieler sinken. Bei mehreren Klauseln nacheinander zählt jeweils der aktuelle Kader.

Beispiel

Manager A hat 13 Spieler. Bis Mittwoch 19:59 Uhr ziehen andere Manager vier Klauseln bei ihm: 13 → 12 → 11 → 10 → 9. Alle vier sind zulässig, denn vor jeder Klausel hatte A mindestens 10 Spieler. Eine fünfte Klausel wäre unzulässig: Sie wird rückgängig gemacht, und wer sie gezogen hat, zahlt 500.000 €.

Sanktion

  • 500.000 € Bußgeld
  • verpflichtende Rückabwicklung der Klausel, soweit technisch möglich (§ 41)

Ein bloßes Versehen hebt die Sanktion grundsätzlich nicht auf.

Was sich geändert hat

Vorher

Klausel nur, wenn der betroffene Manager mindestens 12 Spieler hat und Startelf- und Positionsschutz eingehalten sind.

Jetzt

Klausel zulässig, solange der Kader vor der Klausel mindestens 10 Spieler hat.

Eine Klausel darf nur ziehen, wessen Budget unmittelbar nach Durchführung der Verpflichtung mindestens 0 € beträgt.

Es reicht nicht, das Minus später durch einen Verkauf ausgleichen zu wollen.

Hat der verpflichtende Manager wegen einer Klauselverpflichtung zum Punktestichtag (dem für die Punkteberechtigung maßgeblichen Zeitpunkt) ein negatives Budget und erhält deshalb keine Punkte, wird er sofort aus der Liga ausgeschlossen und disqualifiziert.

Das gilt zusätzlich zu § 25.

Geändert in Version 1.1 · gültig ab: Datum folgt

Die Klauselregeln dürfen weder direkt noch indirekt umgangen werden. Verboten sind insbesondere Absprachen oder Scheinhandlungen, um

  • Klauselsperren zu umgehen,
  • die Kadergrenze für Klauseln (§ 25) künstlich zu beeinflussen,
  • einen Spieler künstlich vor einer Klausel zu schützen,
  • Klauseln durch Scheintransfers zu beeinflussen oder
  • einem Manager einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen.

Sanktion

  • mindestens 500.000 € Bußgeld
  • Rückabwicklung, soweit möglich
  • bei schwerwiegender Wettbewerbsverzerrung weitere Sanktionen

Was sich geändert hat

Vorher

Verboten, den Startelf- oder Positionsschutz (§ 24) künstlich zu beeinflussen.

Jetzt

Verboten, die Kadergrenze für Klauseln (§ 25) künstlich zu beeinflussen.

Kapitel IV · §29 bis §33Kader & Aufstellung

Ein Kader hat höchstens 23 Spieler. Comunio stellt das automatisch sicher.

Neu in Version 1.1 · gültig ab: Datum folgt

Zum Anpfiff des ersten Spiels eines Spieltags muss jeder Manager mindestens 13 Spieler im Kader haben.

Kader zum AnpfiffStrafe
12 Spieler500.000 €
11 Spieler750.000 €
10 Spieler oder weniger1.000.000 €

Die Höchststrafe beträgt 1.000.000 €, auch bei 9 oder weniger Spielern.

Das gilt auch, wenn ein Manager selbst unter 13 Spieler fällt, zum Beispiel durch eigene Verkäufe.

Beispiel

Manager A füllt nach vier Klauseln bis zum Anpfiff nur auf 11 Spieler auf: 750.000 €. Manager B verkauft freiwillig an den Computer und hat zum Anpfiff 9 Spieler: 1.000.000 €.

Was sich geändert hat

Vorher

Mindestens 14 Spieler nach Spieltagsende. Strafen 13 = 500.000 € / 12 = 1.000.000 € / 11 = 2.000.000 €.

Jetzt

Mindestens 13 Spieler zum Anpfiff des ersten Spiels. Strafen 12 = 500.000 € / 11 = 750.000 € / 10 oder weniger = 1.000.000 € (Höchststrafe).

Aufgestellt werden dürfen grundsätzlich nur Spieler, die in Comunio den Status „Aktiv“ haben.

Zusätzlich muss ein Spieler in mindestens einem der letzten drei Ligaspiele seines realen Vereins tatsächlich eingesetzt worden sein. Jeder Einsatz zählt, egal wie kurz.

Eine Nominierung für den Spieltagskader oder die reale Startelf ersetzt diese Drei-Spiele-Regel nicht.

Sanktion

  • 250.000 € Bußgeld
  • Punkteanpassung

Für Spieler, die neu in die Liga wechseln, gilt die Drei-Spiele-Regel zunächst nicht. Sobald ihr neuer Verein seit dem Wechsel drei Ligaspiele bestritten hat, gilt § 30 vollständig.

Auch bei der „Live-Aufstellung“ dürfen nur Spieler eingewechselt werden, die §§ 30 und 31 erfüllen.

Sanktion

  • 250.000 € Bußgeld
  • Punkteanpassung

Verboten ist, über die Live-Aufstellung einen Spieler auszuwechseln, ohne einen Ersatz einzuwechseln, wenn dadurch bewusst eine Position unbesetzt bleibt.

Sanktion

  • 250.000 € Bußgeld
  • Punkteanpassung

Kapitel V · §34Finanzen

Jedes Team erhält am 1. jedes Monats 6.000.000 €. Fällt der 1. auf einen laufenden Spieltag, wird die Prämie rechtzeitig vor dem Punktestichtag ausgezahlt.

Reguläre Spieltags-, Platzierungs-, Tippspiel-, Tor-, Doppelpack- oder Hattrickprämien gibt es nicht.

Kapitel VI · §35 bis §39Allgemeine Regeln & Fair Play

35.1 Inaktivität

Jeder Manager muss während der Saison angemessen und regelmäßig aktiv sein. Tägliche oder ständige Aktivität ist nicht nötig. Es soll nur erkennbar sein, dass er am Ligabetrieb teilnimmt und sein Team betreut.

Ob ein Manager inaktiv ist, bewertet das Sportgericht im Einzelfall anhand der Gesamtumstände. Vorübergehend weniger Aktivität aus nachvollziehbaren Gründen wie Arbeit, Urlaub oder ähnlicher Abwesenheit ist nicht automatisch ein Verstoß.

Sanktion bei festgestellter Inaktivität

  • 100.000 € Bußgeld je betroffener Woche

35.2 Zwei Spieltage ohne positive Punktzahl

Holt ein Team an zwei direkt aufeinanderfolgenden Spieltagen jeweils 0 oder weniger Punkte, wird es aus der Liga ausgeschlossen.

Das gilt unabhängig von § 35.1, auch wenn noch keine Inaktivitätsstrafe verhängt wurde. Bei außergewöhnlichen und nachweislich unverschuldeten Umständen entscheidet das Sportgericht im Einzelfall.

Sieht eine Regel keine konkrete Sanktion vor, gilt als Richtmaß 250.000 €. Das Sportgericht kann es je nach Schwere anpassen. Konkrete Sanktionen einzelner Paragraphen haben Vorrang.

Offizielle Umfragen zu Regeln, Ligabeschlüssen oder anderen verbindlichen Ligathemen darf nur die Administration durchführen.

Sanktion

  • 1.000.000 € Bußgeld

Schon der vorsätzliche Versuch, eine Regel zu brechen oder zu umgehen, ist verboten. Das gilt auch, wenn der Versuch scheitert.

Sanktion

  • mindestens 250.000 € Bußgeld
  • je nach Schwere weitere Sanktionen

Verboten sind Absprachen zwischen Managern, die den fairen Wettbewerb manipulieren oder einem Manager einen sachlich nicht gerechtfertigten Vorteil verschaffen sollen. Dazu zählen insbesondere:

  • Scheintransfers,
  • verdeckte Leihgeschäfte,
  • manipulierte Rückkaufvereinbarungen,
  • abgesprochene Umgehungen der Transfer- oder Klauselregeln,
  • gezielte Manipulation des Meisterschafts- oder Wettbewerbsverlaufs.

Frei zu entscheiden, an welchen Manager man einen Spieler zu einem regelkonformen Preis verkauft, ist für sich allein keine Wettbewerbsverzerrung.

Sanktion

  • mindestens 250.000 € Bußgeld
  • Rückabwicklung betroffener Transaktionen
  • gegebenenfalls Punkteanpassung
  • in besonders schweren Fällen Ausschluss aus der Liga

Kapitel VII · §40 bis §43Sanktionen & Sonderfälle

Verstößt eine Handlung gegen mehrere Regeln, werden die Sanktionen nicht automatisch addiert. Das Sportgericht entscheidet, ob ein einheitlicher Sachverhalt oder mehrere eigenständige Verstöße vorliegen.

Voneinander unabhängige Verstöße können einzeln bestraft werden.

Geändert in Version 1.1 · gültig ab: Datum folgt

Sieht ein Paragraph die Rückabwicklung eines regelwidrigen Transfers oder einer regelwidrigen Klausel vor, muss sie durchgeführt werden, sobald sie technisch möglich ist. Der Spieler geht zurück an seinen bisherigen Manager, der gezahlte Betrag geht zurück an den Käufer.

Ist eine vollständige Rückabwicklung technisch nicht mehr möglich, darf das Sportgericht geeignete Ersatzmaßnahmen anordnen, insbesondere finanzielle Korrekturen und Punkteanpassungen. Ziel ist, den durch den Verstoß entstandenen finanziellen oder sportlichen Vorteil möglichst vollständig zu beseitigen.

Was sich geändert hat

Vorher

Die im Paragraphen vorgesehene Rückabwicklung kann bzw. muss erfolgen.

Jetzt

Die Rückabwicklung ist Pflicht, wenn der Paragraph sie vorsieht und sie technisch möglich ist.

Hat ein Spieler, der durch einen regelwidrigen Transfer oder eine regelwidrige Klausel ins Team kam, beim Einsatz Punkte geholt, können diese Punkte aberkannt werden.

Scheidet ein Manager während der Saison freiwillig aus oder wird er ausgeschlossen, dürfen über sein Team keine Transfers oder Klauselaktionen mehr vorgenommen werden.

Über die weitere technische Behandlung des Teams entscheidet die Administration in Abstimmung mit dem Sportgericht. Kein verbleibender Manager darf dabei bevorzugt werden.

Regulär erzielte Punkte und rechtmäßig abgeschlossene Transfers bleiben grundsätzlich bestehen. Korrigiert werden können nur Vorgänge, die unmittelbar mit einem festgestellten Regelverstoß zusammenhängen.

Kapitel VIII · §44 bis §50Regeländerungen & Schlussbestimmungen

Neue Regeln und Änderungen können nach Rücksprache mit der Liga beschlossen werden. Die Administration gibt sie eindeutig bekannt. Jede Änderung muss erkennen lassen, ab wann sie gilt.

Ein Manager darf grundsätzlich nicht wegen einer Regel bestraft werden, die zum Zeitpunkt seines Handelns noch nicht bestand oder noch nicht ordnungsgemäß bekanntgegeben war.

Ein Verhalten ist nicht automatisch erlaubt, nur weil das Regelwerk den Fall nicht ausdrücklich beschreibt.

Bei einer echten Regelungslücke kann das Sportgericht den Fall bewerten anhand

  • des Sinns und Zwecks vergleichbarer Regeln,
  • des Fair-Play-Grundsatzes,
  • des Schutzes eines unverfälschten Wettbewerbs und
  • vergleichbarer früherer Entscheidungen.

Eine Lücke darf aber nicht genutzt werden, um rückwirkend eine vorher nicht erkennbare, völlig neue Pflicht oder Sanktion zu schaffen. Festgestellte Lücken sollen anschließend im Regelwerk geschlossen werden.

Bei nachweislichen technischen Fehlern von Comunio oder einer anderen für den Ligabetrieb genutzten Plattform entscheidet das Sportgericht über eine angemessene Lösung.

Aus einem eindeutig nachgewiesenen technischen Fehler soll grundsätzlich weder ein ungerechtfertigter Vorteil noch ein vermeidbarer Nachteil entstehen.

Ein Verstoß kann innerhalb derselben Saison auch dann untersucht werden, wenn er erst später bekannt wird. Laufende Verfahren und Verstöße des letzten Spieltags können auch nach Saisonende abgeschlossen werden.

Sportliche Ergebnisse einer früheren Saison sollen grundsätzlich nicht nachträglich geändert werden. Bei nachgewiesener schwerwiegender Manipulation kann das Sportgericht davon abweichen.

Alle Regeln und Sanktionen gelten für alle Manager nach denselben Maßstäben. Persönliche Beziehungen, Tabellenplatz, Vereinszugehörigkeit oder Dauer der Ligamitgliedschaft dürfen Entscheidungen nicht beeinflussen.

Es gilt nur die zuletzt offiziell bekanntgegebene Fassung dieses Regelwerks.

Sie ersetzt alle früheren Fassungen und zwischenzeitlichen Regelmitteilungen, soweit deren Inhalt hier übernommen, geändert oder aufgehoben wurde.

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